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Benötigte Unterlagen für eine Hochzeit im Ausland
Allgemeine Übersicht, abhängig vom Reiseziel:
  • ReisepassDokumente für eine Heirat im Ausland
  • Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) - erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
  • Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit - erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
  • Wenn ein Partner nicht volljährig/bzw. 21 Jahre alt ist, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern und die vom Vormundschaftsgericht erteilte "Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit"; erhältlich bei Notar und Vormundschaftsgericht
  • Wenn Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren: Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift, jeweils mit dem amtlichen Vermerk der Eheauflösung - Heiratsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt in dem die Ehe geschlossen wurde, Familienbuchabschrift erhält man beim Standesamt des Wohnortes
  • Ist einer der beiden Partner Witwe/Witwer so benötigt man die Sterbeurkunde des/der Verstorbenen. Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
  • Nachweis über den zur Zeit ausgeübten oder den erlernten Beruf
  • Falls erforderlich, erhält man Visum oder begrenzte Aufenthaltsgenehmigung bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat des betreffenden Landes - frühzeitig anfragen!
  • In manchen Ländern benötigt man einen internationalen Auszug aus dem Einwohnermeldeamt
  • Teilweise wird verlangt, das Dokumente von einem amtlich zugelassenen Dolmetscher ins Englische übersetzt und anschließend von einem Notar beglaubigt werden; die Originale oder beglaubigte Kopien müssen Sie ca. zwei Monate vor Heiratstermin über den Postweg versenden
  • Beglaubigungen von Heiratsurkunden müssen noch im entsprechenden Land ausgestellt werden; mit dem Gang zum Einwohnermeldeamt und die Ausstellung einer neuen Lohnsteuerkarte wird die Ehe in allen deutschen Ämtern aktenkundig; Apostillen, also Verifikationen der Unterschrift auf der Heiratsurkunde können sowohl bei der deutschen Botschaft im Ausland, als auch bei der Auslandsvertretung in Deutschland angefragt werden
  • Erst zum Schluss kann ein Familienbuch angelegt werden