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Ungarn

Ungarn Landesinfos

Budapest gilt nicht umsonst als eine der schönsten Städte weltweit. Die Donau teilt die quirlige Metropole in das bergige Buda und das flache Pest. Budapest ist Highlight jeder Städtereise durch Ungarn, aber auch andere Groß- und Kleinstädte bieten ihren Besuchern interessante Sehenswürdigkeiten.

Aber auch Badeurlauber kommen in Ungarn voll auf ihre Kosten. Der Plattensee ist der größte Su0wassersee in West- und Mitteleuropa und hat sich seinen Beinamen "Ungarisches Meer" wahrlich verdient.

Besonders beliebt sind Donaukreuzfahrten, denn sie bieten eine einzigartige Mischung aus malerischen Landschaften, Kultur und Geschichte.

Hochzeit in Ungarn

Um in Ungarn zu heiraten muss das zukünftige Ehepaar einen Antrag an den ungarischen Standesbeamten des gewünschen Heiratsorts stellen. Dazu müssen beide Partner veim ungarischen Standesamt persönlich vorsprechen. Für den Antrag braucht man zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis.

Der Standesbeamte leitet den Antrag an das Verwaltungsamt des Komitats weiter. Dort wird festgestellt, ob die Unterlagen den ungarischen Vorschriften entsprechen und dass der Eheschließung nach ungarischem Recht kein Hindernis im Weg steht. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Standesbeamte zur Durchführung der Eheschließung innerhalb von 30 Tagen (gerechnet ab Eingang der Unterlagen im Verwaltungsamt). Sollte die Frist nicht ausreichen, kann der Leiter des verwaltungsamtes die Frist nochmals um 30 Tage verlängern.

Gelegentlich verlangen die ungarischen Standesbeamten unterschiedliche Unterlagen, deshalb ist es ratsam, sich unmittelbar mit dem ungarischen Standesamt in Verbingung zu setzten.

Üblicherweise werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • falls einer der Verlobten geschieden ist ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • falls einer der Verlobten verwitwet ist eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Ehefähigkeitszeugnis Ihres Standesamts in Deutschland
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes in Deutschland mit der Eintragung des Familienstandes

Die Unterlagen sind in einer beglaubigten ungarischen Übersetzung vorzulegen. Ein Dolmetscher ist notwendig, wenn die ungarische Sprache nicht beherscht wird.

Damit die Heiratsurkunde in Deutschland gültig ist, muss sie mit einer Apostille versehen werden. Diese wird von der Konsularabteilung des ungarischen Au0enministeriums oder dem ungarischen Justizministeriums erteilt.

Justizministerium

Igazságügyi Minisztérium
Budapest
Szalay út. 16
1055

Außenministerium

Külügyminisztérium
-Konzuli Osztály-
Budapest II
Nagy Imre ter 4

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