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Spanien

Heiraten in Spanien

Landesinfos Spanien

Spanien bietet für jeden Urlaubstyp das Richtige: Meer und Gebirge, Metropole und Dörfer, Orient und Okzident. Egal ob Sie sich einen Aktivurlaub mit Wandern, Schwimmen oder Radfahren wünschen, einfach am Strand entspannen wollen oder sich auf kulturelle und kulinarische Entdeckungsreise begeben möchten – in Spanien sind Sie immer richtig!

Hochzeit in Spanien und Mallorca

Touristen können in Spanien nur dann heiraten, wenn der Standesbeamte sich zur Eheschließung bereit erklärt. Normalerweise hat man in Spanien nur dann einen Rechtsanspruch auf eine Trauung, wenn wenigstens einer der Verlobten im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Spanien ist.

Nur mit dem Einverständnis des zuständigen spanischen Standesbeamten kann bei dem zuständigen (kommt drauf an, wo Sie sich in Spanien aufhalten) spanischen Generalkonsulat das Aufgebot beantragt werden. Dort bekommen Sie auch genaue Informationen welche Unterlagen dafür erforderlich sind.

Die Ehe können Sie entweder standesamtlich, vor einem Richter oder Beamten schließen oder in der landesüblichen religiösen Form. In letzterem Fall müssen Sie die Ehe noch im Standesamt registrieren lassen. Wegen der uneinheitlichen Handhabung von Eheschließungen in Spanien empfiehlt es sich auf jeden Fall, mit dem spanischen Generalkonsulat Kontakt aufzunehmen und sich genau zu informieren. Unterlagen die Sie vorlegen müssen:

  • Eine Geburtsurkunde (ausgestellt vom Personenstandsregister Ihrs Geburtsortes)
  • Ehefähigkeitszeugnis (auf internationalem Vordruck) von Ihrem deutschen Standesamt
  • Wenn Sie oder Ihr Partner in Spanien wohnen: eine Aufenthaltsbescheinigung für die letzten zwei Jahre oder eine Einwohnermeldebescheinigung aus der der Aufenthalt hervorgeht
  • Einen Antrag auf Eheschließung, der von beiden Partnern unterzeichnet sein muss
  • Wenn Sie oder Ihr Partner schon verheiratet waren, brauchen Sie Ihre Heiratsurkunde und den Nachweis das die Ehe entweder annulliert oder geschieden wurde
  • Unter Umständen brauchen Sie, wenn Sie in Deutschland wohnen eine Meldebestätigung der letzten zwei Jahre aus der hervorgeht, dass Sie dort als ledig geführt wurden
  • In einigen Fällen wird auch eine Bestätigung verlangt, dass im Heimatland kein Aufgebot bestellt werden muss (wird von der Botschaft oder den Generalkonsulaten erteilt)

Alle Unterlagen müssen in beglaubigter spanischer Übersetzung vorgelegt werden. Bei der Trauung müssen zwei volljährige Zeugen anwesend sein.

Außerdem brauchen Sie einen vereidigten Dolmetscher, wenn Sie kein Spanisch sprechen. Sie sollten sich von dem spanischen Standesbeamten eine internationale Heiratsurkunde ausstellen lassen, da das spanische Familienbuch in Deutschland nicht als Personenstandsurkunde anerkannt wird.

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