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Schweiz

Heiraten in der Schweiz

Landesinfo Schweiz

Die traditionsbewusste Schweiz mit ihrer malerischen Landschaft ist immer eine Reise wert. Klare Bergluft, saftige Wiesen und Täler, moderne Städte und mondäne Berggemeinden bieten für jeden Schweizbesucher das Richtige. Vier einheimische Sprachgruppen leben hier friedlich zusammen - neben dem Hochdeutschen und dem Schwyzerdütsch als Schrift- bzw. Umgangsprache in der Ost und Zentralschweiz wird im Westen Französisch, im Tessin und in einigen Tälern des südlichen Graubünden Rätoromanisch gesprochen.

Hochzeit in der Schweiz

Wer in der Schweiz heiraten will, benötigt dafür eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde. Ihrem Gesuch müssen Sie eine Eheanerkennungserklärung einer deutschen Behörde beilegen, außerdem brauchen Sie noch folgende Unterlagen:

 

  • Einen Ausweis über den Wohnsitz
  • Auszüge aus dem Familienregister (Familienscheine), nicht älter als sechs Monate
  • einen Ausweis aus dem der Name, der Familienstand und die Staatsangehörigkeit hervorgehen
  • bei gemeinsamen außerehelichen Kindern müssen entweder einen Familienschein oder deren neu ausgestellte Geburtsurkunden vorlegen
  • falls Sie oder Ihr Partner schon verheiratet waren, müssen Sie entweder eine Sterbeurkunde oder das richterliche Urteil über die Annullierung der Ehe oder über eine Scheidung vorweisen
  • Sie benötigen nur dann ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie die schweizerischen Eheschließungsvoraussetzungen nicht erfüllen

Für die Trauung brauchen Sie zwei mündige Zeugen. Nur im französisch- und italienischsprachigem Kanton sollte bei der Zeremonie ein Dolmetscher dabei sein.

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