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Schweden

Landesinfo Schweden

Tiefe Wälder, kristallklare Seen, Dörfer und Städtchen mit leuchtenden Häusern. Das ist kein Traum, das ist Schweden!

Die Metropole Stockholm lockt mit seinem Schloss und der bezaubernden Altstadt tausende Besucher an.

 

Schweden ist besonders zur Mittsommerzeit eine Reise wert. In den hellsten Nächten des Jahres, die Zeit um den 24.Juni, feiert das ganze Land ausgelassen den Sommer. Frisches Birkenlaub schmückt dann Kirchen, Haus und Hof, in dessen Mitte der Maibaum - mit leichter Verspätung - aufgestellt wird.

Hochzeit in Schweden

Wenn Sie sich in Schweden trauen lassen möchten, haben Sie die Wahl zwischen der bürgerlichen und der kirchlichen Eheschließung. Beide sind rechtlich gleichgestellt.

Deutsche Paare ohne Wohnsitz in Schweden sind verpflichtet, ein Aufgebot zu bestellen und benötigen dafür folgende Unterlagen zur Vorlage bei der örtlichen Steuerverwaltung:

  •  Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt des letzten Wohnsitzes (Übersetzung ins Schwedische meist nicht nötig)
  • Auszug aus dem deutschen BGB zur Eheschließung (ins Schwedische übersetzt) erhältlich beim schwedischen Außenministerium für ca. 20 EUR. Es ist ratsam, die Ausstellung persönlich beim Außenministerium zu beantragen und die Gebühr möglichst bar zu zahlen, dann erfolgt die Ausstellung meist innerhalb von 2-3 Tagen.

 

Nach Prüfung aller Unterlagen erstellt die Steuerbehörde oft noch am gleichen Tag eine Aufgebotsbescheinigung. Die für Sie zuständige Steuerbehörde (Skatteförvaltningen) ergibt sich aus Ihrem Aufenthaltsort in Schweden.

Die Trauung wird in Anwesenheit von zwei Trauzeugen im Rathaus, in einer Kirche oder vor dem Amtsgericht vollzogen. Auf Wunsch erfolgt die Eheschließung auch auf Deutsch, somit ist kein Dolmetscher nötig.
Bitte beachten Sie: Paare, die keinen Wohnsitz in Schweden vorweisen können, erhalten nach der Trauung keine Heiratsurkunde, sondern lediglich einen schwedischen Trauschein. Für die Anerkennung der Eheschließung in Deutschland, muss dieser Trauschein vorgelegt werden. Empfehlenswert ist es, sich zusätzlich zum Trauschein eine beglaubigte Kopie von der Aufgebotsbescheinigung mit Ergänzungen des trauenden Beamten ausstellen zu lassen.


Nützliche Adressen:
BGB-Auszug:
Außenministerium (Urikesdepartementet)
Malmtorgsgatan 3A, 3Tr
103 03 Stockholm
Tel.: (0046) 8-405 10 00
Öffnungszeiten: Mo-Fr von 9:00-12:00
Nähere Infos und Auskünfte:
Deutsche Sankt Gertruds Gemeinde
Svarmangatan 61
111 29 Stockholm
(0046) 8-10 12 63

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