Heiraten in Schottland
Dudelsack, das Ungeheuer von Loch Ness und Schottenrock? Schottland bietet viel mehr als das! Unberührte Natur mit atemberaubenden Landschaften und traumhafte Burgen bieten die perfekte Kulisse für Ihre Traumhochzeit. Eine Wanderung durch die wildromantischen Highlands mit verschlafenen Seen und in Morgennebel gehüllte Täler lässt verliebte Herzen höher Schlagen. Mythen und Legenden, Heldensagen und druidische Steinkreise tragen zum geheimnisvollen Zauber Schottlands bei.
Formalitäten
Das schottische Eherecht unterscheidet sich vom englischen. Für eine Hochzeit in Schottland besteht keine Aufenthaltspflicht vor der Eheschließung. Das Aufgebot sollte man spätestens 15 Tage vor der Trauung einreichen.
Folgende Dokumente müssen dem schottischen Standesbeamten vorgelegt werden:
Alle Unterlagen müssen in beglaubigter englischer Übersetzung vorgelegt werden. Eine Beglaubigung erhält man bei jedem britischen Konsultat in Deutschland oder durch das Generalkonsulat in Schottland. Für die Trauung müssen Sie zwei Zeugen und ggf. auf Wunsch des Standesbeamten (Registrar) einen Dolmetscher mitbringen.
Es ist ratsam, sich bereits vorab beim Registrar zu informieren, ob im Einzelfall ggf. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen, bzw. ob ein Dolmetscher gestellt werden muss.
Damit die Heiratsurkunde auch in Deutschland anerkannt wird, muss diese mit einer Apostille versehen sein. Die Apostille kann man schriftlich, mit beigefügter „Postal order“ über £ 12,00, beim Legalisation Office anfordern.
Legalisation Office
Foreign and Commonwealth Office
20 Victoria Street
London SW1H OHZ
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