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Finnland

Hochzeit in Finnland: Flagge

Heiraten in Finnland

In Finnland dürfen sie vor Ihrer Hochzeit gerne schwitzen. Aber nur in einer der zahlreichen Saunen! Gönnen Sie sich nach der Hochzeit ruhig noch ein bisschen Ruhe, denn die bietet Finnlad im Überfluss. Reich an vielen Seen und Gewässern in atemberaubender Landschaft bietet Finnland alles, was verliebte Herzen brauchen. Genießen Sie die eiszeitlich geprägte Natur im Land der tausend Seen und lassen Sie ihre Seele baumeln

Dokumenteninfo

Deutsche Brautpaare können sich problemlos während einer Urlaubsreise in Finnland trauen lassen, denn es besteht keine Pflicht für einen Wohnsitz im Land und die Aufgebotsfrist beträgt nur 7 Tag.

Die Ehe wird auf Wunsch entweder durch rechlich gleichgestellte bürgerliche oder kirchliche Trauung geschlossen. Sie benötigen als deutsche Staatsbürger folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Ehefähigkeitszeugnis der deutschen Behörde, das nicht älter als drei Monate ist. Dies sollte in finnischer Sprache übersetzt und mit einer Echtheitsbestätigung (Apostille) von einer deutschen Behörde versehen sein.
  • bei kirchlicher Trauung einen Nachweis über die Kirchenzugehörigkeit

Trauungsberechtigt sind für bürgerliche/zivile Trauungen:

  • die Zivilregisterämter
  • und die Amstgerichte für Ziviltrauungen.

 Trauungsberechtigt sind für kirchliche Trauungen:

  • evangelisch-lutherische,
  • orthodoxe Kirchen,
  • sowie einige kleinere Religionsgemeinschaften

Zwei Trauzeugen werden benötigt und die Anwesenheit eines Dolmetschers ist in der Regel erforderlich.

 Nach der Trauung sollte die finnische Heiratsurkunde dem öffentlichen Notar (julkinen notaari/notarius publicus) des Standesamtsbezirks vorgelegt werden. Die Urkunde wird dort mit der Apostille versehen, damit beim deutschen Standesamt ein Familienbuch angelegt werden kann. Eine Legalisation seitens der deutschen Botschaft ist dann nicht mehr erforderlich.

Aber bitte beachten: Da aus der finnischen Heiratsurkunde nicht hervorgeht, welchen Namen die Eheleute nach der Eheschließung führen, sollte von dem finnischen Register im Standesamtsbezirk die "Eheschließungsanzeige" (vihkimisilmoitus) erbeten werden, aus der die Namensführung ersichtlich ist.

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