
Heiraten in Finnland
In Finnland dürfen sie vor Ihrer Hochzeit gerne schwitzen. Aber nur in einer der zahlreichen Saunen! Gönnen Sie sich nach der Hochzeit ruhig noch ein bisschen Ruhe, denn die bietet Finnlad im Überfluss. Reich an vielen Seen und Gewässern in atemberaubender Landschaft bietet Finnland alles, was verliebte Herzen brauchen. Genießen Sie die eiszeitlich geprägte Natur im Land der tausend Seen und lassen Sie ihre Seele baumeln
Dokumenteninfo
Deutsche Brautpaare können sich problemlos während einer Urlaubsreise in Finnland trauen lassen, denn es besteht keine Pflicht für einen Wohnsitz im Land und die Aufgebotsfrist beträgt nur 7 Tag.
Die Ehe wird auf Wunsch entweder durch rechlich gleichgestellte bürgerliche oder kirchliche Trauung geschlossen. Sie benötigen als deutsche Staatsbürger folgende Unterlagen:
Trauungsberechtigt sind für bürgerliche/zivile Trauungen:
Trauungsberechtigt sind für kirchliche Trauungen:
Zwei Trauzeugen werden benötigt und die Anwesenheit eines Dolmetschers ist in der Regel erforderlich.
Nach der Trauung sollte die finnische Heiratsurkunde dem öffentlichen Notar (julkinen notaari/notarius publicus) des Standesamtsbezirks vorgelegt werden. Die Urkunde wird dort mit der Apostille versehen, damit beim deutschen Standesamt ein Familienbuch angelegt werden kann. Eine Legalisation seitens der deutschen Botschaft ist dann nicht mehr erforderlich.
Aber bitte beachten: Da aus der finnischen Heiratsurkunde nicht hervorgeht, welchen Namen die Eheleute nach der Eheschließung führen, sollte von dem finnischen Register im Standesamtsbezirk die "Eheschließungsanzeige" (vihkimisilmoitus) erbeten werden, aus der die Namensführung ersichtlich ist.
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