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Ägypten

Landesinfos Ägypten

In Ägypten entstanden kolossale Bauwerke wie die Pyramiden zu einer Zeit als andere Kulturen noch gar nicht existierten. Ohne die Existenz des Nils, der fruchtbaren Schlamm in das Land brachte und noch immer bringt, wäre es wohl kaum möglich gewesen, das sich Ägypten so früh zu einer Hochkultur entwickelt. Heute entdecken Urlauber Land, Leute und Kultur gerne entlang des Nils. Wer aber neben Kultur auch Erholung sucht, ist an den traumhaften Ständen Ägyptens genau richtig.

 

Hochzeit in Ägypten

Ehen werden in der deutschen Botschaft in Kairo von Berufskonsularbeamten geschlossen. Die Bestimmungen zur Eheschließung richten sich nach den einschlägigen deutschen Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsvorschriften. Vorraussetzung für eine Hochzeit ist, dass biede Partner ausschließlich deutsche Staatsangehörige sind und dass ein besonderer Bezug zu Ägypten vorhande ist. Dieser liegt vor, wenn einer der Verlobten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Ägypten hat.

Sind beide Partner in Ägypten wohnhaft, wird die Anmeldung zur Eheschließung von der Botschaft durchgeführt. Die Abmeldebescheinigung gilt als Nachweis über das Nichtbestehen eines Wohnsitzes in Deutschland.

Ist einer der Verlobten noch in Deutschland wohnhaft, erfolgt die Anmeldung zur Eheschließung im dort zuständigen Standesamt. Der zuständige Standesbeamte fordert von der Botschaft eine Bestätigung an, dass die Eheschließung durch den Konsularbeamten der Botschaft vorgenommen werden kann. Die Anmeldeunterlagen müssen bei Zustimmung mindestens 14 Tage vor dem geplanten Eheschließungsterming in der Botschaft vorliegen.

Eheschließungen zwischen ägyptische und deutschen Verlobten können nur von ägyptischen standesamtlichen Behörden vorgenommen werden. Dazu muss der deutsche Partner eine Konsularbescheinigung der deutschen Botschaft vorlegen, die auf Grundlage des Original Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Standesbeamten erstellt wird. Auch Verlobte, die beide deutsche Staatsangehörige sind können auf diesem Weg Ihre Ehe schließen.

Die deutsche Botschaft in Kairo sollte auf jeden Fall frühzeitig kontaktiert werden. Es wird dringend empfohlen, die ausländische Heiratsurkunde bereits im Laufe des Aufenthalts mit der Apostille (Echtheitsvermerk) versehen zu lassen. So kann das Familienbuch im heimatlichen Standesamt problemlos angelegt werden.

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